Naturschutzgebiete dienen als Kernflächen des Naturschutzes dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft. Wichtig ist insbesondere die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Naturschutzgebiete bilden zusammen mit Nationalen Naturmonumenten und Nationalparken die nach Naturschutzrecht am strengsten geschützten Gebiete.
FFH-Gebiete sind spezielle europäische Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden und dem Schutz von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Lebensraumtypen (Habitaten) dienen, die in mehreren Anhängen zur FFH-Richtlinie aufgelistet sind. FFH-Gebiete sind Teil des Natura 2000 Schutzgebietsnetzes. In Natura 2000-Gebieten sind menschliche Aktivitäten keineswegs grundsätzlich verboten; sofern Lebensraumtypen oder Arten auf regelmäßige Nutzungen oder Pflegemaßnahmen angewiesen sind, sind diese auch erlaubt.
Der oder das Biotop ist ein bestimmter Lebensraum einer Lebensgemeinschaft in einem Gebiet. Biotope sind die kleinsten Einheiten der Biosphäre. Im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden Biotope aus pragmatischen Gesichtspunkten Biotoptypen zugeordnet.