Der Landkreis Starnberg kommt seiner gesetzlichen Pflicht zur Daseinsvorsorge bereits durch das Betreiben des Klinikum Starnberg mehr als vollumfänglich nach!
Er kann jederzeit die Versorgungsverträge zurück geben und die Kliniken Seefeld und Herrsching schließen, ohne dabei gegen rechtliche Auflagen zu verstoßen.